KIESER & CO. KIEFERORTHOPÄDEN
Heller Arbeitsplatz mit Unterlagen und Zahnmodellen zur Behandlungsplanung

Kosten

Patienteninfo

Kosten & Erstattung

Eine seriöse Kostenangabe zu einer kieferorthopädischen Behandlung ist erst nach einer Erstuntersuchung und einer vollständigen Diagnostik möglich. Maßgeblich dafür sind unter anderem der Befund, das Alter, der Versicherungsstatus und die voraussichtliche Behandlungsdauer.
Auf Wunsch besteht die Möglichkeit einer individuellen Ratenzahlung, die passend zur Behandlungsdauer abgestimmt werden kann.

Nach der Auswertung der diagnostischen Unterlagen erläutern wir transparent und verständlich, welche Leistungen typischerweise von der gesetzlichen Krankenkasse oder privaten Krankenversicherung getragen werden, wo Eigenanteile entstehen können und wie eine ratierliche Bezahlung erfolgen könnte.

Auf dieser Seite finden Sie einen ersten Überblick über die Kostensituation bei gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten, privat versicherten Patientinnen und Patienten, beihilfeberechtigten Patientinnen und Patienten sowie Selbstzahlern.

Heller Arbeitsplatz mit Unterlagen und Zahnmodellen zur Behandlungsplanung

Patienteninfo

Gesetzlich versichert

Welche Leistungen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse?

Als Vertragszahnarzt richten wir uns bei gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten nach den Vorgaben der GKV. Entscheidend ist der kieferorthopädische Behandlungsbedarf nach dem KIG-System. Die Basiskosten einer Behandlung werden in der Regel erst ab KIG-Stufe III übernommen.

Besteht ein Leistungsanspruch, trägt die Krankenkasse zunächst 80 Prozent der erstattungsfähigen Kosten. Die verbleibenden 20 Prozent werden während der laufenden Behandlung an die Praxis gezahlt und nach einem erfolgreichen Abschluss meist von der Krankenkasse zurückerstattet. Häufig ist es aber so, dass auch eine Notwendigkeit einer Behandlung bei KIG-Grad I und KIG-Grad II vorliegt.

Zusätzliche Leistungen außerhalb des GKV-Katalogs können medizinisch sinnvoll sein und werden gesondert vereinbart. Eine private Zahnzusatzversicherung kann hier je nach Tarif unterstützen. Wenn Sie darüber nachdenken, lohnt sich die Prüfung idealerweise schon vor dem ersten Beratungstermin.

Eine gute erste Orientierung bietet auch die Verbraucherzentrale.

Gesetzlich versichert in der Kieferorthopädie
  • KIG III als GrundlageDie Basiskosten werden meist ab KIG III übernommen, wenn die Behandlung vor dem 18. Lebensjahr beginnt.
  • 20 Prozent EigenanteilDer Eigenanteil wird zunächst von den Eltern oder Patienten getragen.
  • Rückerstattung möglichNach erfolgreichem Abschluss ist die Erstattung dieses Anteils in der Regel möglich.
  • ZusatzleistungenModerne Zusatzleistungen werden transparent und gesondert kalkuliert.

Patienteninfo

KIG I–V Einstufung

Tabelle der kieferorthopädischen Indikationsgruppen und Behandlungsgrade

Patienteninfo

Privat versichert

Wie wird eine kieferorthopädische Behandlung privat erstattet?

Private Krankenversicherungen übernehmen kieferorthopädische Leistungen häufig auch bei erwachsenen Patientinnen und Patienten. Maßgeblich ist jedoch nicht eine allgemeine Zusage, sondern Ihr individueller Vertrag. Vertragspartner der Praxis ist dabei immer der Patient beziehungsweise die Patientin und nicht die Versicherung.

Wie hoch die Erstattung ausfällt, hängt vom gewählten Tarif ab. Wichtig sind unter anderem enthaltene Leistungen für Kieferorthopädie, mögliche Höchstbeträge, Wartezeiten und eventuelle Altersgrenzen. Gerade bei neu abgeschlossenen Privat- oder Zusatzversicherungen lohnt ein genauer Blick in die Tarifbedingungen.

Nach Diagnostik und Behandlungsplanung erhalten Sie von uns eine transparente Kostenübersicht, die Sie vorab bei Ihrer Versicherung einreichen können.

Privat versichert bei kieferorthopädischer Behandlung

Patienteninfo

Beihilfeberechtigt

Mit welchen Zuzahlungen ist bei Beihilfe zu rechnen?

Die Beihilfestelle orientiert sich bei der Erstattung häufig an den Regelungen und Vorgaben der gesetzlichen Krankenversicherung. Daher kann es sein, dass – wie bei gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten – nicht jede moderne Leistung vollständig übernommen wird.

Beihilfeberechtigte Patientinnen und Patienten erhalten – wie privat versicherte Patientinnen und Patienten – eine Gebührenaufstellung, die sich an der GOZ, der Gebührenordnung für Zahnärzte, orientiert.

Beihilfe und private Zuzahlungen in der Kieferorthopädie

Patienteninfo

Selbstzahler

Was gilt, wenn keine Krankenkasse oder Versicherung zahlt?

Patienten, die nicht privatversichert sind oder das 17. Lebensjahr vollendet haben, haben keinen Leistungsanspruch mehr an die GKV. (Ausnahme: Behandlungsfälle, die im Rahmen eines kieferorthopädischen / kieferchirurgischen Konzepts behandelt werden, erhalten die Unterstützung der GKV auch nach dem 18. Geburtstag).

Die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung sind daher von einem selbst zu finanzieren. Sie erhalten nach der Erstellung der diagnostischen Unterlagen eine verbindliche Kostenübersicht. (Auf dieser Grundlage)
Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit eine zinsfreie Ratenzahlung mit uns zu vereinbaren.

Selbstzahler in der Kieferorthopädie
  • Präzise KostenermittlungVor dem Behandlungsstart erhalten Sie eine verbindliche Kostenübersicht.
  • Auch ohne GKV-AnspruchEine Behandlung ist auch möglich, wenn kein gesetzlicher Leistungsanspruch besteht.
  • Individuelle RatenzahlungDie Zahlung kann bei Bedarf passend zur Behandlungsdauer abgestimmt werden.

Patienteninfo

Fragen zu Kosten und Erstattung?

Die tatsächlichen Kosten hängen immer von Ihrer individuellen Ausgangssituation ab. Im persönlichen Termin erklären wir Ihnen verständlich, welche Behandlung medizinisch sinnvoll ist, welche Erstattungen realistisch zu erwarten sind und wie sich mögliche Eigenanteile zusammensetzen.