
Patienteninfo
Kosten & Erstattung
Eine seriöse Kostenangabe für eine kieferorthopädische Behandlung ist erst nach Untersuchung und Diagnostik möglich. Maßgeblich sind unter anderem Befund, Alter, Versicherungsstatus, Behandlungsdauer und die Frage, ob zusätzliche moderne Leistungen sinnvoll oder gewünscht sind.
Im Beratungsgespräch erläutern wir transparent, welche Leistungen typischerweise von Krankenkasse oder Versicherung getragen werden, wo Eigenanteile entstehen können und mit welchem finanziellen Rahmen Sie rechnen sollten.
Auf dieser Seite finden Sie einen ersten Überblick für gesetzlich Versicherte, privat Versicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler.

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Gesetzlich versichert
Welche Leistungen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse?
Als Vertragszahnarzt richten wir uns bei gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten nach den Vorgaben der GKV. Entscheidend ist der kieferorthopädische Behandlungsbedarf nach dem KIG-System. Die Basiskosten einer Behandlung werden in der Regel erst ab KIG-Stufe 3 übernommen, wenn die Therapie vor dem 18. Lebensjahr beginnt.
Üblicherweise trägt die Krankenkasse zunächst 80 Prozent der erstattungsfähigen Kosten. Die verbleibenden 20 Prozent werden während der laufenden Behandlung an die Praxis gezahlt und nach einem erfolgreichen Abschluss meist von der Krankenkasse zurückerstattet. Dieser Eigenanteil liegt über etwa drei Behandlungsjahre häufig in einer Größenordnung von rund 300 bis 600 Euro.
Zusätzliche Leistungen außerhalb des GKV-Katalogs können medizinisch sinnvoll sein und werden gesondert vereinbart. Eine private Zahnzusatzversicherung kann hier je nach Tarif unterstützen. Wenn Sie darüber nachdenken, lohnt sich die Prüfung idealerweise schon vor dem ersten Beratungstermin.
Eine gute erste Orientierung bietet auch die Verbraucherzentrale.

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Privat versichert
Wie wird eine kieferorthopädische Behandlung privat erstattet?
Private Krankenversicherungen übernehmen kieferorthopädische Leistungen häufig auch bei erwachsenen Patientinnen und Patienten. Maßgeblich ist jedoch nicht eine allgemeine Zusage, sondern Ihr individueller Vertrag. Vertragspartner der Praxis ist dabei immer der Patient beziehungsweise die Patientin und nicht die Versicherung.
Wie hoch die Erstattung ausfällt, hängt vom gewählten Tarif ab. Wichtig sind unter anderem enthaltene Leistungen für Kieferorthopädie, mögliche Höchstbeträge, Wartezeiten und eventuelle Altersgrenzen. Gerade bei neu abgeschlossenen Privat- oder Zusatzversicherungen lohnt ein genauer Blick in die Tarifbedingungen.
Nach Diagnostik und Behandlungsplanung erhalten Sie von uns eine transparente Kostenübersicht, die Sie vorab bei Ihrer Versicherung einreichen können.

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Beihilfeberechtigt
Mit welchen Zuzahlungen ist bei Beihilfe zu rechnen?
Viele Beihilfestellen orientieren sich bei der Erstattung an den Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Deshalb sollten beihilfeberechtigte Patientinnen und Patienten ähnlich wie gesetzlich Versicherte damit rechnen, dass nicht jede moderne Leistung vollständig übernommen wird.
Je nach persönlicher Beihilferegelung und ergänzender Versicherung können private Zuzahlungen entstehen. Sinnvoll ist es, die Unterlagen möglichst früh einzureichen und offene Fragen zur Erstattung vor Behandlungsbeginn zu klären.
Auch hierzu finden Sie ergänzende Informationen bei der Verbraucherzentrale.

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Selbstzahler
Was gilt, wenn keine Krankenkasse oder Versicherung zahlt?
Auch wenn kein Erstattungsanspruch besteht, ist eine kieferorthopädische Behandlung selbstverständlich möglich. Das betrifft zum Beispiel gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten ohne Leistungsanspruch ebenso wie Behandlungen, die bewusst im privaten Kostenrahmen durchgeführt werden sollen.
Nach einer genauen Diagnostik und klaren Behandlungsplanung erhalten Sie von uns eine verbindliche Kostenübersicht. Auf dieser Grundlage besprechen wir gemeinsam den zeitlichen Ablauf und auf Wunsch auch eine Ratenzahlung über die Behandlungsdauer.

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Fragen zu Kosten und Erstattung?
Die tatsächlichen Kosten hängen immer von Ihrer individuellen Ausgangssituation ab. Im persönlichen Termin erklären wir Ihnen verständlich, welche Behandlung medizinisch sinnvoll ist, welche Erstattungen realistisch zu erwarten sind und wie sich mögliche Eigenanteile zusammensetzen.