
Unabhängig davon, ob es sich um eine herausnehmbare oder festsitzende Zahnspange handelt: In einem bestimmten Alter gehören Zahnspangen für viele Kinder und Jugendliche ganz selbstverständlich dazu. Tatsächlich tragen etwa 60 Prozent aller Kinder und Jugendlichen irgendwann einmal eine Zahnspange.
Für viele Eltern führt deshalb kaum ein Weg daran vorbei, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Denn die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr Sohn oder Ihre Tochter während der Kindheit oder Jugend eine Zahnspange benötigt, ist hoch.
Hier erfahren Sie alles Wichtige rund um die Behandlung. Gerne beraten wir Sie auch persönlich in unserer Praxis in Wuppertal. Jetzt Beratungstermin vereinbaren!
Behandlung
Wann braucht man eine Zahnspange?
Leichte Zahnfehlstellungen kommen bei fast allen Kindern und Jugendlichen vor. Wenn eine möglichst harmonische Zahnstellung angestrebt wird, können auch kleinere Schiefstände behandelt werden. Die Kosten dafür sind in der Regel selbst zu tragen oder werden von einer privaten Zusatzversicherung übernommen.
Bei ausgeprägten Zahn- und Kieferfehlstellungen ist eine Behandlung in jedem Fall erforderlich. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl an Befunden, die sicher behandelt werden müssen:
Behandlung
Ab welchem Alter kommt eine Zahnspange infrage?
Es gibt keine generelle Empfehlung, ab welchem Alter der Therapiebeginn mittels Zahnspange sinnvoll oder notwendig ist. Es entscheidet immer der Befund. So ist es auch möglich, dass bei einer vorliegenden Indikation in einem sehr frühen Kindesalter behandelt werden sollte.
Die meisten kieferorthopädischen Behandlungen finden jedoch zwischen dem 10. und 15. Lebensjahr statt.
Behandlung
Lose Zahnspange

Die lose Zahnspange ist ein Sammelbegriff für alle herausnehmbaren Behandlungsgeräte, die nicht fest mit den Zähnen verbunden sind. Für einen nachhaltigen Behandlungserfolg ist eine ausreichende Tragezeit entscheidend, deshalb ist die Mitarbeit unserer Patientinnen und Patienten besonders wichtig. Lose Zahnspangen werden vor allem im frühen Kindesalter eingesetzt.
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Festsitzende Zahnspange
Die Therapie mit einer festen Zahnspange bietet ein besonders breites Spektrum an Behandlungsmöglichkeiten. Auch komplexe Zahnbewegungen und umfangreiche Zahnregulierungen lassen sich damit präzise durchführen. Hohe Ästhetik und guter Tragekomfort während der Behandlung werden durch eine Auswahl moderner Brackets unterstützt.

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Behandlungsgeräte im Überblick
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Was kostet eine Zahnspange für Kinder?
Wenn Sie gesetzlich mit Ihrem Kind versichert sind und bestimmte Fehlstellungsbefunde vorliegen, wird die Grundleistung von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Der Kieferorthopäde ordnet die Befunde anhand des sogenannten Systems der kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) ein:
Patienteninfo
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten einer Zahnspange für Kinder?
Die Einstufung in das KIG-System entscheidet darüber, ob die Krankenkasse die Behandlung im Rahmen der Kassenleistung übernimmt. Das System beschreibt den Schweregrad der Fehlstellung. Die KIG-Grade III, IV und V werden von der Krankenkasse in der Vertragsleistung übernommen. Die Kostenübernahmepflicht gilt bis zum 18. Lebensjahr. Danach werden die Kosten für die kieferorthopädische Behandlung nur noch in Ausnahmefällen (sogenannter Chirurgie-Fall) übernommen.
Ab dem KIG-Grad III ist die Behandlung zwingend erforderlich, es liegt eine absolute medizinische Notwendigkeit vor. Aber auch bei den KIG-Graden I und II ist nicht nur ein ästhetischer Behandlungsgrund vorhanden. Die Übergänge sind fließend und es entscheidet oft 1 mm, ob eine Behandlung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung durchgeführt werden kann.
Auch wenn die gesetzliche Krankenkasse die Grundkosten trägt, übernimmt sie zunächst davon nur 80 %. Die restlichen 20 % trägt der Patient zunächst selbst, die er dann aber nach erfolgreich abgeschlossener Behandlung (nach drei Jahren) von der Krankenkasse zurückerhält. Wird ein zweites Kind in der Familie gleichzeitig behandelt, wird der Eigenanteil auf 10 % reduziert.
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KIG Tabelle
Die KIG-Tabelle zeigt übersichtlich, welche kieferorthopädischen Indikationsgruppen es gibt und ab welchem Schweregrad die gesetzliche Krankenkasse eine Behandlung übernimmt.

Die Übersicht hilft dabei, die Einstufung von KIG 1 bis KIG 5 besser nachzuvollziehen und zu verstehen, wann die Behandlung als Kassenleistung anerkannt wird.
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Langfristiger Erfolg

An die aktive Phase der Behandlung schließt sich die Retentionsphase an. Um das Behandlungsergebnis langfristig zu sichern, kommen nach Abschluss der Behandlung Halteklammern oder festsitzende Retainer zum Einsatz.
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