KIESER & CO. KIEFERORTHOPÄDEN
Lächelndes Kind mit Zahnlücke

Kinder & Jugendliche

Unabhängig davon, ob es sich um eine herausnehmbare oder festsitzende Zahnspange handelt: In einem bestimmten Alter gehören Zahnspangen für Kinder und Jugendliche ganz selbstverständlich zum Leben dazu. Tatsächlich tragen etwa 60 Prozent aller Kinder und Jugendlichen irgendwann einmal eine Zahnspange.

Für viele Eltern führt deshalb kaum ein Weg daran vorbei, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Denn die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr Sohn oder Ihre Tochter während der Kindheit oder Jugend eine Zahnspange benötigt, ist hoch.

Ab welchem Alter kann man eine Zahnspange tragen?
Der richtige Zeitpunkt für eine kieferorthopädische Behandlung hängt immer von der individuellen Zahn- und Kieferentwicklung sowie den jeweiligen Wachstumsintervallen ab.

Hier erfahren Sie alles Wichtige rund um die Behandlung. Gerne beraten wir Sie auch persönlich in unserer Praxis in Wuppertal. Jetzt Beratungstermin vereinbaren!

Behandlung

Wann braucht man eine Zahnspange?

Leichte Zahnfehlstellungen kommen bei fast allen Kindern und Jugendlichen vor. Wenn eine möglichst harmonische Zahnstellung angestrebt wird, können auch kleinere Schiefstände behandelt werden. Die Kosten dafür sind in der Regel selbst zu tragen oder werden von einer privaten Zusatzversicherung übernommen.

Bei ausgeprägten Zahn- und Kieferfehlstellungen ist eine Behandlung in jedem Fall erforderlich. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl an Befunden, die sicher behandelt werden müssen:

  • Rücklage des UnterkiefersGroßer Abstand zwischen den oberen und unteren Schneidezähnen.
  • Unterentwicklung des OberkiefersDie unteren Schneidezähne stehen weit vor den oberen Schneidezähnen.
  • Überentwicklung des UnterkiefersDie unteren Schneidezähne stehen weit vor den oberen Schneidezähnen.
  • Tiefer BissDie oberen Schneidezähne überlappen die unteren Schneidezähne vollständig bzw. zu stark.
  • KreuzbissDer Oberkiefer ist schmal bzw. die unteren Zähne stehen zu weit zur Wange.
  • Ausgeprägter EngstandDie Zähne stehen stark verschachtelt und lassen sich so nicht richtig pflegen.
  • Offener BissDie Schneidezähne haben keinen Kontakt. Die Abbissfunktion ist so gestört.
  • Ober- und Unterkiefer-EngstandEngstand durch einen zu schmalen Ober- oder Unterkiefer. Wird je nach Befund kieferorthopädisch korrigiert.
  • ScherenbissDie Backenzähne beißen beim zubeißen aneinander vorbei.

Behandlung

Ab welchem Alter kommt eine Zahnspange infrage?

Es gibt keine generelle Empfehlung, ab welchem Alter eine kieferorthopädische Therapie sinnvoll oder notwendig ist. Eine Vorstellung beim Kieferorthopäden ist daher bereits im frühen Kindesalter empfehlenswert.

Die meisten kieferorthopädischen Behandlungen finden jedoch zwischen dem 10. und 15. Lebensjahr statt.

Behandlung

Lose Zahnspange

Lose Zahnspange für Kinder und Jugendliche

Die lose Zahnspange ist ein Sammelbegriff für alle herausnehmbaren Behandlungsgeräte, die nicht fest mit den Zähnen verbunden sind. Für einen nachhaltigen Behandlungserfolg ist eine ausreichende Tragezeit entscheidend. Daher ist die Mitarbeit unserer Patientinnen und Patienten besonders wichtig.

Lose Zahnspangen werden vor allem im frühen Kindesalter eingesetzt. Je nach Behandlungsziel sollen die herausnehmbaren Behandlungsgeräte zum Beispiel das Kieferwachstum unterstützen, die Kieferlage verändern oder Platz für bleibende Zähne schaffen.

Behandlung

Festsitzende Zahnspange

Die Therapie mit einer festen Zahnspange bietet ein besonders breites Spektrum an Behandlungsmöglichkeiten. Auch komplexe Zahnbewegungen und umfangreiche Zahnregulierungen lassen sich damit präzise durchführen. Hohe Ästhetik und guter Tragekomfort während der Behandlung werden durch eine Auswahl moderner Brackets unterstützt.

Jugendliche Patientin mit fester Zahnspange

Behandlung

Behandlungsgeräte im Überblick

Behandlung

Was kostet eine Zahnspange für Kinder?

Wenn Sie gesetzlich mit Ihrem Kind versichert sind und bestimmte Fehlstellungsbefunde vorliegen, wird die Grundleistung von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Der Kieferorthopäde ordnet die Befunde anhand des sogenannten Systems der kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) ein:

  • KIG-Grade III-VWerden von der Krankenkasse in der Grundleistung übernommen.
  • KIG-Grad I und IIBei weniger gravierenden Befunden ist die Behandlung vom Patienten oder seiner Zusatzversicherung zu tragen.
  • ZusatzleistungenZusatzleistungen können den Komfort, die Sicherheit, die Behandlungsdauer und die Stabilität des Ergebnisses verbessern.
  • MetallbracketsMetallbrackets Bewährte und robuste Brackets aus Metall für eine zuverlässige kieferorthopädische Behandlung.
  • Selbstligierende BracketsMehr Komfort und präzise Zahnbewegung dank moderner Bracket- Technologie mit reduzierter Reibung.
  • KeramikbracketsZahnfarbene, sogenannte Keramikbrackets, die sich nicht verfärben.

Patienteninfo

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten einer Zahnspange für Kinder?

Die Einstufung in das KIG-System entscheidet darüber, ob die Krankenkasse die Behandlung im Rahmen der Kassenleistung übernimmt. Das System beschreibt den Schweregrad der Fehlstellung. Die KIG-Grade III, IV und V werden von der Krankenkasse in der Vertragsleistung übernommen. Die Kostenübernahmepflicht gilt bis zum 18. Lebensjahr. Danach werden die Kosten für die kieferorthopädische Behandlung nur noch in Ausnahmefällen (sogenannter Chirurgie-Fall) übernommen.

Bei den KIG-Graden III bis V werden die Behandlungskosten im Rahmen der Vertragsleistung von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Ab dem 18. Lebensjahr besteht nur noch in Ausnahmefällen ein Leistungsanspruch, beispielsweise bei sogenannten Chirurgiefällen beziehungsweise interdisziplinären Behandlungsfällen.

Auch wenn die Krankenkasse ab dem KIG-Grad III die Basiskosten übernimmt, beträgt ihre Beteiligung zunächst nur 80%. Die restlichen 20% trägt der Patient zunächst selbst, die er dann aber nach erfolgreich abgeschlossener Behandlung (nach drei Jahren) von der Krankenkasse zurückerhält. Wird ein zweites Kind in der Familie gleichzeitig behandelt, wird der Eigenanteil auf 10% reduziert.

Patienteninfo

KIG Tabelle

Die KIG-Tabelle zeigt übersichtlich, welche kieferorthopädischen Indikationsgruppen es gibt und ab welchem Schweregrad die gesetzliche Krankenkasse eine Behandlung übernimmt.

KIG Tabelle mit kieferorthopädischen Indikationsgruppen

Ab welchem Schweregrad die gesetzliche Krankenversicherung eine Behandlung im Rahmen der Vertragsleistung finanziert, hängt vom jeweiligen KIG-Grad ab. Die Übersicht hilft dabei, die KIG-Grade III bis V besser zu verstehen.

Behandlung

Langfristiger Erfolg

Retainer zur langfristigen Stabilisierung der Zahnstellung

An die aktive Phase der Behandlung schließt sich die Retentionsphase an. Um das Behandlungsergebnis langfristig zu sichern, kommen nach Abschluss der Behandlung Halteklammern oder festsitzende Retainer zum Einsatz.

Ratgeber

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